Hintergrund: Geschäftsführer von Kapital- oder Personengesellschaften sind umsatzsteuerrechtlich entweder selbständig und damit Unternehmer oder aber unselbständig tätig. Sind sie Unternehmer, so unterliegen ihre Bezüge der Umsatzsteuer. Die Gesellschaft kann die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen.
Mandanteninformation September – Oktober 2010
Hintergrund: Unternehmer dürfen die ihnen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer als Vorsteuer nur dann abziehen, wenn ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Diese muss u. a. den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung (Dienstleistung) enthalten. Wird diese Angabe erst in einer berichtigten Rechnung nachgeholt, kann die Vorsteuer nach der Auffassung der Finanzverwaltung erst in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem die berichtigte Rechnung erstellt worden ist und dem Unternehmer vorliegt.
Mandanteninformation Juli – August 2010
Hintergrund: Die sog. Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ab 1. 7. 2010 monatlich zum 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats abzugeben. Eine Dauerfristverlängerung wird nicht gewährt. Eine quartalsweise Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ist zulässig, wenn die Summe der innergemeinschaftlichen Lieferungen im Quartal 50.000 € nicht übersteigt (vom 1. 7. 2010 bis 31. 12. 2011: 100.000 €).