Jahresabschluss

Erstellung von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen für:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften (GbR, oHG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, Ltd.)

Die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen erfolgt im Bundesanzeiger, welcher die Daten wiederum an das Unternehmensregister zur dortigen Veröffentlichung übermittelt.

Wer muss veröffentlichen?

Kapitalgesellschaften
AG, GmbH, KG A, gleichgestellt: GmbH & Co KG, AG & Co KG
Größenkriterien *
Umsatz
Bilanzsumme
Beschäftigte
kleinst
bis 0,90 Mio. €
bis 0,45 Mio. €
bis 10
klein
bis 15,00 Mio. €
bis 7,50 Mio. €
bis 50
mittel
bis 50,00 Mio. €
bis 25,00 Mio. €
bis 250
groß
über 50,00 Mio. €
über 25,00 Mio. €
über 250
Pflichtprüfung nein nein ja ja
Aufstellungsfrist 6 Monate 6 Monate 3 Monate 3 Monate
Feststellungsfrist 11 Monate 11 Monate 8 Monate 8 Monate
Hinterlegungs /
Veröffentlichungsfrist
12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate
Hinterlegung
Veröffentlichung
ja
nein
nein
ja
nein
ja
nein
ja
GuV-Rechnung
Erstellung
Veröffentlichung

ja (verkürzt)
nein

ja (verkürzt)
nein

ja (verkürzt)
Unternehmensregister
ja

Unternehmensregister
Anhang-Erstellung
Veröffentlichung
nein
nein
ja
Unternehmensregister
ja
Unternehmensregister
ja
Unternehmensregister
Lagebericht-Erstellung
Veröffentlichung
nein
nein
nein
nein
ja
Unternehmensregister
ja
Unternehmensregister
Personengesellschaften
Einzelkaufmann, OHG, KG
Größenkriterien *
Umsatz
Bilanzsumme
Beschäftigte
 
über 130 Mio. €
über 65 Mio. €
über 5000
Pflichtprüfung ja
Aufstellungsfrist 3 Monate
Veröffentlichungsfrist unverzüglich **
Bilanz-Erstellung
Veröffentlichung
ja
Bundesanzeiger
GuV-Rechnung-Erstellung
Veröffentlichung
ja
nein
Anhang-Erstellung
Veröffentlichung
nein
bei reinen Personenges. und Einzelkaufleuten
Lagebericht-Erstellung
Veröffentlichung
nein
bei reinen Personenges. und Einzelkaufleuten

*Mindestens zwei Kriterien müssen zutreffen, Größenklassen nach § 267 HGB
** nach Vorlage an die Gesellschafter, spätestens neun Monate nach Abschluss-Stichtag.