An der Schnittstelle des Steuer- und Zivilrechts können wir Sie aufgrund der Erfahrung als Rechtsanwalt und Steuerberater auf diesem Gebiet bestmöglich beraten.
Neuerungen durch das JStG 2024, Privatnutzung eines Firmenwagens, Erhöhung der sog. Sachbezugswerte für Mahlzeiten, Verlustverrechnungsbeschränkung für Darlehens-verluste, Neuerungen durch das JStG 2024 und das SteFeG, Betriebsausgabenabzug bei steuerfreiem Betrieb einer Photovoltaikanlage, Nachweis von Krankheitskosten bei Einlösung eines E-Rezepts.
Einführung der E-Rechnung, Bürokratieentlastung 2025, IAB und Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, Anforderung von Mietverträgen durch das Finanzamt und Datenschutz, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Ratenzahlung und Freistellung des Existenzminimums 2024.