An der Schnittstelle des Steuer- und Zivilrechts können wir Sie aufgrund der Erfahrung als Rechtsanwalt und Steuerberater auf diesem Gebiet bestmöglich beraten.
Kein Wechsel der Gewinnermittlungsart nach Abgabe der Bilanz, Schenkung von Gesellschaftsanteilen zwecks Unternehmensnachfolge, Leasing-Sonderzahlung bei beruflichen Fahrten, Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage einer WEG und Solidaritätszuschlag (noch) verfassungsgemäß
Neuerungen durch das JStG 2024, Privatnutzung eines Firmenwagens, Erhöhung der sog. Sachbezugswerte für Mahlzeiten, Verlustverrechnungsbeschränkung für Darlehens-verluste, Neuerungen durch das JStG 2024 und das SteFeG, Betriebsausgabenabzug bei steuerfreiem Betrieb einer Photovoltaikanlage, Nachweis von Krankheitskosten bei Einlösung eines E-Rezepts.