Der Bundesrat hat am 25. 11. 2011 das sog. Beitreibungsrichtlinie- Umsetzungsgesetz verabschiedet. Eine Auswahl wichtiger Änderungen im Überblick:
Mandanteninformation November – Dezember 2011
Die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen werden rückwirkend zum 1.7.2011 reduziert. Dabei wird die elektronische Rechnung umsatzsteuerlich der Papierrechnung gleichgestellt. Eine elektronische Rechnung liegt nun vor, wenn sie in einem elektronischen Format vom leistenden Unternehmer ausgestellt und vom Leistungsempfänger elektronisch empfangen wird.
Mandanteninformation September – Oktober 2011
Ein Unternehmer kann für zukünftige Investitionen einen sog. Investitionsabzugsbetrag bilden, der 40 % der voraussichtlichen Investitionssumme beträgt und vom Gewinn abgezogen werden kann. Voraussetzung ist u. a., dass er die Investition innerhalb der nächsten drei Jahre beabsichtigt und das künftige Wirtschaftsgut seiner Funktion nach benennt. Zudem muss er die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungskosten angeben.
Mandanteninformation Juli – August 2011
Für zubereitete Speisen zum Mitnehmen sowie für die Lieferung warmer Speisen gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 %. Kommen weitere Dienstleistungen hinzu, gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %. Leistungen eines Party-Service werden daher mit 19 % versteuert, da die Zubereitung und Präsentation der Speisen eine nicht unerhebliche Kreativität erfordern; die Bereitstellung von Geschirr, Tischen, Personal etc. sind weitere erhebliche Dienstleistungselemente.
Mandanteninformation Mai- Juni 2011
Für die Pflicht zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe der voraussichtlich zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht erforderlichen Kosten zu bilden.
Mandanteninformation März – April 2011
In der Praxis kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt, ob ein betrieblicher Pkw auch privat genutzt wird. Bei einer privaten Nutzung ist diese einkommensteuerlich als Entnahme und umsatzsteuerlich als sog. Eigenverbrauch zu versteuern. Außerdem war bei Anschaffung eines Pkw zwischen dem 1. 4. 1999 und dem 31. 12. 2003 der Vorsteuerabzug auf 50 % beschränkt, wenn der Pkw auch für den privaten Bedarf des Unternehmers verwendet wurde.
Mandanteninformation Januar – Februar 2011
Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einen Jahr erstreckt, wird die Abschreibung (AfA) nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts ermittelt. Bei einer Einlage eines Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen tritt anstelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der sog. „Einlagewert“.
Mandanteninformation November – Dezember 2010
Hintergrund: Geschäftsführer von Kapital- oder Personengesellschaften sind umsatzsteuerrechtlich entweder selbständig und damit Unternehmer oder aber unselbständig tätig. Sind sie Unternehmer, so unterliegen ihre Bezüge der Umsatzsteuer. Die Gesellschaft kann die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen.
Mandanteninformation September – Oktober 2010
Hintergrund: Unternehmer dürfen die ihnen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer als Vorsteuer nur dann abziehen, wenn ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Diese muss u. a. den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung (Dienstleistung) enthalten. Wird diese Angabe erst in einer berichtigten Rechnung nachgeholt, kann die Vorsteuer nach der Auffassung der Finanzverwaltung erst in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem die berichtigte Rechnung erstellt worden ist und dem Unternehmer vorliegt.
Mandanteninformation Juli – August 2010
Hintergrund: Die sog. Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ab 1. 7. 2010 monatlich zum 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats abzugeben. Eine Dauerfristverlängerung wird nicht gewährt. Eine quartalsweise Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ist zulässig, wenn die Summe der innergemeinschaftlichen Lieferungen im Quartal 50.000 € nicht übersteigt (vom 1. 7. 2010 bis 31. 12. 2011: 100.000 €).