Jahresabschluss
Erstellung von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen für:
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Die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen erfolgt im Bundesanzeiger, welcher die Daten wiederum an das Unternehmensregister zur dortigen Veröffentlichung übermittelt.
Wer muss veröffentlichen?
KapitalgesellschaftenAG, GmbH, KG A, gleichgestellt: GmbH & Co KG, AG & Co KG |
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Größenkriterien * Umsatz Bilanzsumme Beschäftigte |
kleinst bis 0,90 Mio. € bis 0,45 Mio. € bis 10 |
klein bis 15,00 Mio. € bis 7,50 Mio. € bis 50 |
mittel bis 50,00 Mio. € bis 25,00 Mio. € bis 250 |
groß über 50,00 Mio. € über 25,00 Mio. € über 250 |
Pflichtprüfung | nein | nein | ja | ja |
Aufstellungsfrist | 6 Monate | 6 Monate | 3 Monate | 3 Monate |
Feststellungsfrist | 11 Monate | 11 Monate | 8 Monate | 8 Monate |
Hinterlegungs / Veröffentlichungsfrist |
12 Monate | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
Hinterlegung Veröffentlichung |
ja nein |
nein ja |
nein ja |
nein ja |
GuV-Rechnung Erstellung Veröffentlichung |
ja (verkürzt) nein |
ja (verkürzt) nein |
ja (verkürzt) Unternehmensregister |
ja Unternehmensregister |
Anhang-Erstellung Veröffentlichung |
nein nein |
ja Unternehmensregister |
ja Unternehmensregister |
ja Unternehmensregister |
Lagebericht-Erstellung Veröffentlichung |
nein nein |
nein nein |
ja Unternehmensregister |
ja Unternehmensregister |
PersonengesellschaftenEinzelkaufmann, OHG, KG |
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Größenkriterien * Umsatz Bilanzsumme Beschäftigte |
über 130 Mio. € über 65 Mio. € über 5000 |
Pflichtprüfung | ja |
Aufstellungsfrist | 3 Monate |
Veröffentlichungsfrist | unverzüglich ** |
Bilanz-Erstellung Veröffentlichung |
ja Bundesanzeiger |
GuV-Rechnung-Erstellung Veröffentlichung |
ja nein |
Anhang-Erstellung Veröffentlichung |
nein
bei reinen Personenges. und Einzelkaufleuten
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Lagebericht-Erstellung Veröffentlichung |
nein
bei reinen Personenges. und Einzelkaufleuten
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*Mindestens zwei Kriterien müssen zutreffen, Größenklassen nach § 267 HGB
** nach Vorlage an die Gesellschafter, spätestens neun Monate nach Abschluss-Stichtag.