Gebühren
Damit sich für Sie auch bei den Gebühren keine unerwarteten Überraschungen ergeben, arbeiten wir nach der gesetzlichen Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV). Die Gebühren bemessen sich dabei u.a. nach den Umsätzen und dem Gewinn sowie:
- der Bedeutung der Angelegenheit
- dem Umfang
- der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit
Grundsätzlich ist als angemessene Vergütung die Mittelgebühr gegeben.
Beispielrechnung
Bei einem Umsatz bis
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Buchführung
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Einnahme-/Überschußrechnung
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20.000,– € |
58,10 € |
294,00 € |
40.000,– € |
80,50 € |
434,00 € |
60.000,– € |
95,90 € |
500,50 € |
Die vorstehend beschriebenen Mittelwerte sind Netto-Werte zzgl. Umsatzsteuer und Auslagenersatz gem. § 16 StBVV. |
Sinn und Zweck der StBVV ist, im Interesse des Auftraggebers und des Steuerberaters angemessene Gebühren festzusetzen und damit eindeutige und klare Verhältnisse zu schaffen, um Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Die Steuerberatervergütungsverordnung bezieht sich auf:
- die Beratung sowie die Vertretung in Steuersachen
- die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten
- die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten
Weitere umfassende Fragen zur Berechnung des auf Sie individuell zugeschnittenen Bedarfsfalles können wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch erläutern. Hierzu benötigen wir dann detaillierte Auskünfte über Ihr(e) Unternehmen.
Die Haftung des Steuerberaters
Die Berufsaufsicht der Steuerberater/innen erfolgt durch die Steuerberaterkammer. Der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Zulassung des Steuerberaters, der im Übrigen selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.