Jahresabschluss

Erstellung von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen für:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften (GbR, oHG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, Ltd.)

Die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen erfolgt im Bundesanzeiger, welcher die Daten wiederum an das Unternehmensregister zur dortigen Veröffentlichung übermittelt.

Wer muss veröffentlichen?

Kapitalgesellschaften
AG, GmbH, KG A, gleichgestellt: GmbH & Co KG, AG & Co KG
Größenkriterien *
Umsatz
Bilanzsumme
Beschäftigte
kleinst
bis 0,70 Mio. €
bis 0,35 Mio. €
bis 10
klein
bis 12,00 Mio. €
bis 6,00 Mio. €
bis 50
mittel
bis 40,00 Mio. €
bis 20,00 Mio. €
bis 250
groß
über 40,00 Mio. €
über 20,00 Mio. €
über 250
Pflichtprüfung nein nein ja ja
Aufstellungsfrist 6 Monate 6 Monate 3 Monate 3 Monate
Feststellungsfrist 11 Monate 11 Monate 8 Monate 8 Monate
Hinterlegungs /
Veröffentlichungsfrist
12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate
Hinterlegung
Veröffentlichung
ja
nein
nein
ja
nein
ja
nein
ja
GuV-Rechnung
Erstellung
Veröffentlichung
ja (verkürzt)

nein
ja (verkürzt)

nein
ja (verkürzt)

nein
ja

Bundesanzeiger
Anhang-Erstellung
Veröffentlichung
nein
nein
ja
Bundesanzeiger
ja
Bundesanzeiger
ja
Bundesanzeiger
Lagebericht-Erstellung
Veröffentlichung
nein
nein
nein
nein
ja
Bundesanzeiger
ja
Bundesanzeiger
Personengesellschaften
Einzelkaufmann, OHG, KG
Größenkriterien *
Umsatz
Bilanzsumme
Beschäftigte
 
über 130 Mio. €
über 65 Mio. €
über 5000
Pflichtprüfung ja
Aufstellungsfrist 3 Monate
Veröffentlichungsfrist unverzüglich **
Bilanz-Erstellung
Veröffentlichung
ja
Bundesanzeiger
GuV-Rechnung-Erstellung
Veröffentlichung
ja
nein
Anhang-Erstellung
Veröffentlichung
nein
bei reinen Personenges. und Einzelkaufleuten
Lagebericht-Erstellung
Veröffentlichung
nein
bei reinen Personenges. und Einzelkaufleuten

*Mindestens zwei Kriterien müssen zutreffen, Größenklassen nach § 267 HGB
** nach Vorlage an die Gesellschafter, spätestens neun Monate nach Abschluss-Stichtag.